Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.11.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von restlichem Weihnachtsgeld 2020 sowie Tariflohn und Eingruppierung ab dem Februar 2021.
Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Reifenhersteller, als gewerblicher Arbeitnehmer seit dem Jahre 1998 beschäftigt. Er transportiert mit einem Elektroschlepper Materialien aus den Zwischenlagern zu den Produktionsmaschinen, wobei bis zu drei Anhängerkassetten gezogen werden. Die Arbeitsvertragsparteien sind tarifgebunden, es gelten die Tarifverträge der chemischen Industrie.
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