LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.10.1995 13 Sa 1702/92
Normen:
BAT §§ 22 23 24 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 186
NZA-RR 1996, 357
ZTR 1996, 412
Vorinstanzen:
ArbG Marburg, vom 07.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 209/92
Eingruppierung: Bewährungsaufstieg
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 13 Sa 1702/92
DRsp Nr. 2001/14990
Eingruppierung: Bewährungsaufstieg
1. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit i.S. der §§ 23, 24BAT ist rechtsmissbräuchlich, wenn dafür kein sachlicher Grund besteht.2. Eine nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die wahrzunehmende Tätigkeit keine Daueraufgabe darstellt, also in absehbarer Zukunft wegfällt oder aus sonstigen berechtigten Interessen der Arbeitgeber den Arbeitsplatz vorläufig nicht mit dem betreffenden Arbeitnehmer endgültig besetzen will.
Normenkette:
BAT §§ 22 23 24 ;
Vorinstanz: ArbG Marburg, vom 07.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 209/92