Der Kläger, der Mitglied der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) ist, hat im Jahre 1978 die Meisterprüfung für das Tischlerhandwerk abgelegt. Seit dem 1. April 1980 ist er als Leiter der Tischlerwerkstatt im Landeskrankenhaus W des beklagten Landes tätig. In der Tischlerwerkstatt werden Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und Werkstücke für den Betrieb des Landeskrankenhauses neu gefertigt. Dem Kläger ist ein Geselle unterstellt. In der Werkstatt werden ferner drei Auszubildende beschäftigt und sind regelmäßig acht bis zehn psychisch kranke Patienten des Krankenhauses im Rahmen einer Beschäftigungs- und Arbeitstherapie je nach der Schwere ihrer Erkrankung tätig. Sie erhalten entsprechend der Bewertung ihrer Arbeitsleistung ein Entgelt bis zu höchstens 100,-- DM monatlich.
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