Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der in der Außensicherung im Ringmauerdienst und in der Schleuse der Justizvollzugsanstalt R. eingesetzten Kläger, insbesondere darüber, ob sich ihre Tätigkeit im Sinne der VergGr. V c der Anlage 1 a zum
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