Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2011 - 14 Ca 3536/11 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifliche Eingruppierung und die daraus folgende Vergütung des Klägers.
Der Kläger, der auch Betriebsratsvorsitzender ist, ist bei der Beklagten seit 03. Februar 2006, zunächst als Restaurantleiter, seit dem 01. Juli 2008 als F & B Manager (Food & Beverage Manager), zuletzt im A, das über 224 Zimmer, 11 Konferenzräume und ca. 170 Plätze im Restaurantbereich verfügt, beschäftigt.
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