BAG - Urteil vom 15.03.2000
10 AZR 119/99
Normen:
Änderungstarifvertrag BAT-O Nr. 1 (vom 8. Mai 1991) § 2 ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 - in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen) VergGr. III; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (vom 22. Juni 1995 - Lehrerrichtlinien-O der TdL) VergGr. IV a;
Fundstellen:
AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer
BB 2000, 1792
NZA-RR 2000, 665
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 07.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 6658/94
II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 8. Dezember 1998 - 5 Sa 1094/97 ,

Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

BAG, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 10 AZR 119/99

DRsp Nr. 2000/8425

Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

»1. Die Eingruppierung der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis im Freistaat Sachsen richtet sich bei entsprechender arbeitsvertraglicher Bezugnahme seit dem 1. Juli 1995 nach den Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 und den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 (Lehrerrichtlinien-O der TdL) in der jeweiligen Fassung (Bestätigung von BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74). 2. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Finanzen in seinem Amtsblatt vom 30. Mai 1996 veröffentlichte Fassung der Sächsischen Lehrerrichtlinien wurde rückwirkend zum 1. Juli 1995 in Kraft gesetzt. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus "vorab" zur Information der Lehrkräfte in seinem Amtsblatt vom 14. November 1995 veröffentlichte Fassung war für die Eingruppierung nicht maßgebend. 3. Eine Lehrbefähigung im Fach Staatsbürgerkunde ist nach der Vorbemerkung Nr. 5 der Sächsischen Lehrerrichtlinien für die Eingruppierung seit dem 1. Juli 1995 nicht zu berücksichtigen (Fortführung von BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62).«

Normenkette: