Mit ihrer Klage wendet sich die bis Ende 2007 bei dem Versorgungsamt S1 beschäftigte Klägerin gegen ihre Zuordnung zum Kreis O1 im Wege der Personalgestellung nach den Regeln des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches vom Landtag am 30.10.2007 als Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden ist (GV NRW 2007, 482 ff. - ausgegeben am 20.11.2007 - , fortan: EingliederungsG Versorgungsämter).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|