Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. März 2014 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 857,68 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der klagende Freistaat weitere Nachversicherungsbeiträge iHv 857,68 Euro an den beklagten Rentenversicherungsträger zu zahlen hat.
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