Einbeziehung einer Heiratserstattung in den Zugewinnausgleich
BGH, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen XII ZR 108/93
DRsp Nr. 1995/2364
Einbeziehung einer Heiratserstattung in den Zugewinnausgleich
»Die in § 1587 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3BGB getroffene Regelung, an vor der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung den anderen Ehegatten weder im Rahmen des Versorgungsausgleichs noch im Rahmen des Zugewinnausgleichs teilhaben zu lassen, schließt auch die Einbeziehung einer Heiratserstattung nach § 1304RVO a.F. in den Zugewinnausgleich aus. Ein solcher vom Gesetzgeber nicht gewollter Ausgleich ist technisch auf dem durch § 1374 Abs. 2BGB vorgezeichneten Weg dadurch zu vermeiden, daß die nach § 1304RVO a.F. erstatteten Beiträge der Ehefrau ihrem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden.«