Einbehalt von Mitteln für stationäre Krankenhausversorgung zur Finanzierung von Verträgen der integrierten Versorgung; Vertragsabschluss bei Verträgen zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Krankenkassen
SG Braunschweig, vom 17.03.2010 - Aktenzeichen S 40 KR 1069/05
DRsp Nr. 2010/22776
Einbehalt von Mitteln für stationäre Krankenhausversorgung zur Finanzierung von Verträgen der integrierten Versorgung; Vertragsabschluss bei Verträgen zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Krankenkassen
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