Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird aus den Gründen des nachfolgenden Beschlussentwurfes zurückgewiesen.
II.Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß §
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 04.02.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 28.045 € festgesetzt.
I.
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