LAG Köln - Urteil vom 13.06.2007
3 Sa 469/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 8459/06

Eigenkündigung bei Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Ankündigung bevorstehender Verrentung

LAG Köln, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 469/07

DRsp Nr. 2007/17743

Eigenkündigung bei Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Ankündigung bevorstehender Verrentung

»Die Erklärung eines Arbeitnehmers, wegen der im nächsten Monat bevorstehenden Vollendung seines 65. Lebensjahres habe er einen Antrag auf Rente zum darauf folgenden Monatsersten gestellt und er wolle nunmehr seinen Resturlaub nehmen und am nächsten Monatsersten in Rente gehen, stellt im vorliegenden Fall eine Eigenkündigung dar.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung eines zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie über hieraus resultierende Annahmeverzugsansprüche des Klägers.

Der am 18.06.1941 geborene Kläger war seit 1958 bei der Beklagten als Sachbearbeiter, zuletzt aufgrund des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 23.06.1969 beschäftigt. In diesem Vertrag heißt es in Ziff. 3 unter anderem:

"in jedem Fall jedoch endet das Arbeitsverhältnis - ohne dass es einer Kündigung bedarf - mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Angestellte das 61. Lebensjahr vollendet."

Einen Monat vor Vollendung seines 65. Lebensjahres, am 18.05.2006, übersandte der Kläger der Beklagten ein Schreiben folgenden Wortlauts: