Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Januar 2011 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NordrheinWestfalen vom 11. Juni 2014 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 6. Dezember 2007 und des Widerspruchsbescheids vom 10. August 2010 verpflichtet, dem Kläger zu erlauben, Cannabis (Indica-Sativa-Hybriden) in seiner Wohnung ... anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden.
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