A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nachdem die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax gescheitert war.
I.
1. Im Ausgangsverfahren wurde um die Haftung des Beschwerdeführers für Arbeitsentgeltansprüche gestritten. Er ist Pächter eines Hallenbades. Über das Vermögen der Vorpächterin wurde Konkurs eröffnet. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) leistete an deren Arbeitnehmer rund 127.000,-- DM Konkursausfallgeld (§§
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