Die Parteien streiten über die Höhe einer Betriebsrente.
Der am 15. April 1930 geborene Kläger war vom 1. April 1944 bis 30. Juni 1975 bei der R Transport-Gesellschaft mbH beschäftigt; ab 1969 war er deren Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Muttergesellschaft. Als er infolge Kündigung unter Zahlung einer Abfindung von 125.000 DM ausschied, betrug, wovon die Parteien nunmehr übereinstimmend ausgehen, sein Gehalt aus beiden Gesellschaften monatlich insgesamt 5.833,33 DM. Die Beklagte ist seit dem 1. Juli 1975 die Rechtsnachfolgerin der R GmbH.
Am 31. Dezember 1965 erhielt der Kläger von dieser die folgende Versorgungszusage:
"Wenn Sie aus dem Dienst unserer Gesellschaft ausscheiden
a) wegen Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit infolge dauernder Krankheit oder Invalidität
oder
b) wegen Erreichens der Altersgrenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres
erhalten Sie nach Beendigung der Gehaltszahlung eine lebenslängliche Altersrente.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|