LAG Chemnitz, vom 24.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 541/14
ArbG Dresden, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2411/13
Dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen mittels Personalüberleitungstarifvertrages im Fall des BetriebsübergangsVertretung bei der Abgabe von WillenserklärungenRegelungskompetenz des Personalrats zum Abschluss von Dienstvereinbarungen
BAG, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 202/15
DRsp Nr. 2018/6229
Dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen mittels Personalüberleitungstarifvertrages im Fall des BetriebsübergangsVertretung bei der Abgabe von WillenserklärungenRegelungskompetenz des Personalrats zum Abschluss von Dienstvereinbarungen
Orientierungssätze:1. Mit einem Personalüberleitungsvertrag, an dessen Abschluss der Betriebserwerber nicht beteiligt ist, können zu seinen Lasten keine Rechte zugunsten der übergeleiteten Arbeitnehmer begründet werden.2. Nach § 84 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG besteht für den Personalrat keine Regelungsbefugnis zum Abschluss einer Dienstvereinbarung, mit der für einen Betriebserwerber die Pflicht begründet werden soll, in den übergegangenen Arbeitsverhältnissen künftig bestimmte Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung zur Anwendung zu bringen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.