Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 15.04.2016 -
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Erholungsurlaub für den Zeitraum vom 2. bis 20.5.2016 im Wege der einstweiligen Verfügung.
Er beantragt,
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