Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23.3.2018 - 6 BVGa171/18- unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:
Die Beteiligte zu 7 wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Beteiligten zu 2-6 für die Teilnahme an der Schulung des Veranstalters A, am 28.3.2018 in B von der Arbeitspflicht freizustellen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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