ArbG Bielefeld, vom 10.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1659/94
LAG Hamm, vom 28.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 474/96
Durchgriffshaftung im GmbH & Co. KG-Konzern
BAG, Urteil vom 08.09.1998 - Aktenzeichen 3 AZR 185/97
DRsp Nr. 1999/4864
Durchgriffshaftung im GmbH & Co. KG-Konzern
»1. Die Regeln über die konzernrechtliche Durchgriffshaftung gelten auch im Falle einer Unternehmensaufspaltung in einem GmbH & Co. KG-Konzern, wenn die Betriebsgesellschaft von der Besitzgesellschaft umfassend gesteuert wird, die Betriebsgesellschaft nicht für ihre Liquidität vorsorgen kann und die Besitzgesellschaft nicht darzulegen vermag, daß sich eine unabhängige Gesellschaft auf eine derartige Verhaltensweise hätte einlassen können.2. Bei einer Aufspaltung in eine Vertriebs- und.eine Produktions-KG, welche dieselbe Verwaltungs-GmbH als Komplementärin haben, kann neben der Verwaltungs-GmbH auch die Vertriebsgesellschaft wegen Verbindlichkeiten der Produktionsgesellschaft im Wege der Durchgriffshaftung in Anspruch genommen werden, wenn sich die Verwaltungs-GmbH bei ihrer beherrschenden, auf die Interessen der Produktionsgesellschaft unzureichend Rücksicht nehmenden Leitung der Vertriebsgesellschaft bedient und bei ihr ihre unternehmerischen und ihre Vermögensinteressen konzentriert hat.«