Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Mit Urteil vom 20.11.2014 hat das LSG Sachsen-Anhalt einen Anspruch des Klägers auf Durchführung einer Vergleichsberechnung nach §
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