Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Zuweisungen für Auslandsversicherte an die klagende Krankenkasse (KK) aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2013.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|