Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 27. Oktober 2010, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.751,31 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Januar 2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 50 % und der Beklagte 50 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis.
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