1. Auf die Revisionsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. März 2022 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 9.600,00 Euro festgesetzt.
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