Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16 Januar 2013 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifverträge.
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