LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.01.2014
4 Sa 637/13
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 06.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 153/13

Doppelvorstellung im Sinne des TVKAufführungen ohne RuhezeitBesondere Erschwernisse bei auswärtigen Gastspielen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 637/13

DRsp Nr. 2014/6787

Doppelvorstellung im Sinne des TVK Aufführungen ohne Ruhezeit Besondere Erschwernisse bei auswärtigen Gastspielen

Zur Auslegung des Tarifbegriffs der "Doppelvorstellung" in § 13 Abs. 2 TVK

Der § 13 Abs. 2 S. 4 TVK ist dahingehend auszulegen, dass eine Doppelvorstellung im Sinne dieser Vorschrift nicht an derselben Aufführungsstätte stattfinden muss.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2013 - 7 Ca 153/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Auslegung des tarifvertraglichen Begriffs der "Doppelvorstellung", an den reduzierte Ruhezeiten vor Aufführungen geknüpft sind.

Der Kläger ist Oboist bei den Düsseldorfer Symphonikern. Auf sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Landeshauptstadt ist gemäß § 3 des Arbeitsvertrages vom 20.08.1985 (Bl. 107 d. A.) sowie kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in seiner jeweiligen Fassung anwendbar.

1. 2.