I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine in Irland ansässige Kapitalgesellschaft irischen Rechts, trat in den streitgegenständlichen Zeiträumen 1996, 1997 und Januar bis Juli 1998 im Inland als Verleiherin von Arbeitskräften auf. Sie war im Besitz einer vom zuständigen Landesarbeitsamt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erteilten Lizenz zum Arbeitnehmerverleih. Eine Betriebsstätte wurde im Inland nicht unterhalten.
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