I.
Die Klägerin war seit dem 01. April 1978 bei der Gemeinde Nordholz als Sachbearbeiterin für Sozialhilfe und Altenbetreuung tätig. Bereits im Monat ihrer Einstellung als Sachbearbeiterin hatte sie sich bei dem beklagten Land um eine Stelle als Verwaltungsangestellte bei der Seefahrtschule in Cuxhaven beworben. Anlässlich eines Vorstellungsgesprächs wurde der Klägerin mitgeteilt, dass der zuständige Personalrat noch zustimmen müsse. Am 30. November 1978 wurde das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Gemeinde Nordholz durch einen schriftlichen Auflösungsvertrag beendet. Zur Einstellung bei dem beklagten Land kam es jedoch nicht, weil der Personalrat seine Zustimmung verweigerte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|