Der Kläger war seit dem 1. September 1961 als Dienstordnungs-Angestellter bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, zuletzt gegen ein Gehalt von 4.922,47 DM, beschäftigt. Bis zum 31. Dezember 1992 war er als Innenrevisor eingesetzt; mit Wirkung zum 1. Januar 1993 wurden dem Kläger die Leitung der Rezeptprüfstelle und die Aufgabe der Kontierung von Krankenhausrechnungen übertragen.
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