Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 30. Mai 2018 - Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber ob der im Jahr 2012 höhergruppierte Klägers nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum
Der am 0.0.1961 geborene Kläger steht seit dem 1. Februar 1990 in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten. Er wurde zunächst als Straßenhilfswärter beschäftigt und arbeitet mittlerweile als Streckenwart in der Straßenmeisterei B-Stadt. Im aktuellen Arbeitsvertrag vom 28. Mai 1990 (Anlage zur Klageschrift, Bl. 4 dA) heißt es in § 2 auszugsweise wörtlich:
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