1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 16.06.2016 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer Abfindung aus einzelvertraglicher Vereinbarung unter Bezugnahme auf den Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie im Nordverbund (künftig TVBB).
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