BAG - Urteil vom 30.08.1995
1 AZR 47/95
Normen:
BGB § 611 Direktionsrecht; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht
JR 1996, 308
PersR 1996, 74
ZTR 1996, 123
ZTR 1999, 443
ZfPR 1996, 129
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Urteil vom 20. Januar 1993 Fulda - 1 Ca 405/92 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Hessisches Urteil vom 11. August 1994 Landesarbeitsgericht - 3 Sa 822/93 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

BAG, Urteil vom 30.08.1995 - Aktenzeichen 1 AZR 47/95

DRsp Nr. 1996/11846

Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

»1. Den Angestellten des öffentlichen Dienstes können in der Regel durch Arbeitgeberweisung alle Tätigkeiten übertragen werden, die die Merkmale der für sie maßgebenden Vergütungsgruppe des BAT erfüllen (st. Rspr.). 2. Das rechtfertigt jedoch nicht die Übertragung einer Tätigkeit, die geringerwertige Qualifikationsmerkmale erfüllt und nur im Wege des Bewährungsaufstiegs die Eingruppierung in die ursprünglich maßgebende Vergütungsgruppe ermöglicht.

Normenkette:

BGB § 611 Direktionsrecht; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger ohne Änderungskündigung einen anderen Arbeitsplatz zuweisen konnte und ob der Personalrat dabei zu beteiligen war.