Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen die Untersuchungsanordnung des Antragsgegners vom 26.01.2018.
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