LAG Köln - Urteil vom 08.01.2008
9 Sa 1170/07
Normen:
BGB § 311 § 781 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 94/07

Deklaratorischer Schuldanerkennungsvertrag durch Rechnungsstellung auf Anforderung des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 08.01.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 1170/07

DRsp Nr. 2008/14476

Deklaratorischer Schuldanerkennungsvertrag durch Rechnungsstellung auf Anforderung des Arbeitgebers

»1. Erteilt ein Arbeitnehmer auf Aufforderung des Arbeitgebers über seinen Bonusanspruch eine Rechnung in Höhe des vom Arbeitgeber zugestandenen Betrages, so kann damit ein deklaratorischer Schuldanerkennungsvertrag zustande gekommen sein.2. Dieses Schuldanerkenntnis umfasst nicht die ohnehin nicht disponible Art der Vergütung als Werklohn bzw. Entgelt aus Geschäftsbesorgung oder als Arbeitseinkommen.«

Normenkette:

BGB § 311 § 781 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger einen Bonus zu zahlen hat für das Einwerben von Drittmitteln in den Jahren 1997 bis 2001 zur Förderung des D M B (D ) als Außenstelle des D M M (D ), der Nebenintervenientin.

Der Kläger war zunächst ab Oktober 1992 Angestellter des D M M (D ), einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Er leitete die im November 1995 in B eröffnete Außenstelle, das D M B (D ).

Das befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnis wurde vom D nicht verlängert, um eine Unkündbarkeit des Klägers zu vermeiden. Stattdessen schloss die Beklagte mit dem Kläger einen schriftlichen Arbeitsvertrag vom 7./10. November 1997, wonach der Kläger befristet vom 1. November 1997 bis zum 31. Dezember 2003 die Aufgaben des Direktors des D weiter wahrzunehmen hatte.