Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Berichtigung über ihn gespeicherter Gesundheitsdaten.
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