Die Klägerin begehrt die Unterlassung der Benutzung der für ihre Arbeitnehmer betrieblich eingerichteten E-Mail-Postfächer für gewerkschaftliche Werbung.
Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen der Informationstechnologie für die Finanzbranche mit Hauptsitz in A. Sie beschäftigt in mehreren Standorten bundesweit ca. 3.300 Mitarbeiter.
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