Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Darlehensbescheid mit einer monatlichen Aufrechnung von 40,90 € ab dem 1. März 2017 für eine Darlehenssumme von 1140 € für eine Mietkaution.
Der 1962 geborene Kläger lebte in B B und bezog dort vom zuständigen Jobcenter Kreis Segeberg Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zum 1. August 2016 zog er um zu seiner Tochter nach Berlin und beantragte bei dem Beklagten ab dem 1. August 2016 wiederum Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, die ihm antragsgemäß mit Bescheid vom 21. Juli 2016 bewilligt worden.
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