Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2020 abgeändert. Dem Antragsteller wird vorläufig im Wege des einstweiligen Rechts-schutzes ein monatliches Darlehen in Höhe von 380 Euro ab 1. März 2020 bis zum Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Verwaltungsgericht B, längstens bis 31. August 2020 gewährt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|