Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 21.11.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Kläger war bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrags vom 07. Oktober 2003 (Bl. 29 bis 34 d. A.) seit dem 01. Oktober 1990 als Schlosser beschäftigt. Er ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50.
1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|