Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.
Der Kläger, der verheiratet und drei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, wurde von der Beklagten, einem internationalen Großhandel für Satellitentechnik, seit 11.09.2000 aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Seine Vergütung belief sich 2.500, EUR brutto.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|