1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.11.2011 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger stand seit dem 01.05.2006 als Kraftfahrer gegen ein Monatsgehalt von zuletzt 2.000 € brutto in den Diensten der Beklagten. Zu seinen Aufgaben gehörte es, zweimal täglich Präparate ins Krankenhaus N. (KHNK) zu bringen.
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