Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.04.2016,
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus ihrem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der am 1954 geborene Kläger war vom 20.03.1978 bis zum 30.11.2015 bei der Beklagten als Rohrnetzmonteur beschäftigt.
Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 3.566,25 €.
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