LAG Köln - Urteil vom 15.11.2016
12 Sa 453/16
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AuR 2019, 45
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2137/15

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

LAG Köln, Urteil vom 15.11.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 453/16

DRsp Nr. 2017/3558

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trifft den anspruchsstellenden Arbeitnehmer.2. Diesen trifft - sofern bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ein erneuter Anspruch geltend gemacht wird - auch die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und eine zwischenzeitliche Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.3. Das Risiko, nicht mehr feststellen zu können, ob eine neue Erkrankung bereits während einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, trifft daher den anspruchsstellenden Arbeitnehmer.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.04.2016, 2 Ca 2137/15, abgeändert.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus ihrem beendeten Arbeitsverhältnis.

Der am 1954 geborene Kläger war vom 20.03.1978 bis zum 30.11.2015 bei der Beklagten als Rohrnetzmonteur beschäftigt.

Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 3.566,25 €.