1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsrechtszug steht noch eine ordentliche Kündigung in Streit sowie Entgeltzahlung für den ersten Monat nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Beklagte betreibt an mehreren Standorten in der Region Autohäuser mit einer Markenbindung an Volkswagen.
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