Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.02.2016, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger von ihm verauslagte Spesen zu zahlen.
Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Er hat sich im Verfahren
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