Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 14 U 215/99
DRsp Nr. 2004/15099
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
1. Der Schädiger hat bei Inanspruchnahme nach § 823 Abs. 2BGB i.V. mit § 266aStGB den Einwand der Zahlungsunfähigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.2. Der Schadensersatzanspruch entfällt nicht, wenn der Schädiger, sondern ein Dritter (hier: Auffanggesellschaft) die Nettolöhne für die Zeit vor der Betriebsübernahme auszahlt.