OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.2000
14 U 215/99
Normen:
BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 266a ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 404
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 161/99

Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 14 U 215/99

DRsp Nr. 2004/15099

Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

1. Der Schädiger hat bei Inanspruchnahme nach § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 266a StGB den Einwand der Zahlungsunfähigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. 2. Der Schadensersatzanspruch entfällt nicht, wenn der Schädiger, sondern ein Dritter (hier: Auffanggesellschaft) die Nettolöhne für die Zeit vor der Betriebsübernahme auszahlt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 266a ;
Vorinstanz: LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 161/99
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2000, 404