Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren wird auf 1.186.852,17 € festgesetzt.
Der zulässige Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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