BSG - Beschluß vom 12.04.2002
B 11 AL 255/01 B
Normen:
SGB III § 225 § 324 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 18.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 AL 1755/01
SG Mannheim, vom 09.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 995/99

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Beschluß vom 12.04.2002 - Aktenzeichen B 11 AL 255/01 B

DRsp Nr. 2005/7675

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bedarf es insbesondere eines Eingehens auf die Klärungsbedürftigkeit der vom LSG als entscheidungserheblich angesehenen Frage. Das gilt auch dann, wenn in der Beschwerdebegründung zunächst sinngemäß die Rechtsfrage aufgeworfen wird, ob bei einem Antrag auf Gewährung eines Einstellungszuschusses nach §§ 225ff SGB III bereits der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem einzustellenden Arbeitnehmer das "leistungsbegründende Ereignis" iS. des § 324 Abs. 1 S. 1 SGB III ist, die Beantwortung dieser Frage zweifelhaft sein mag, aber das LSG nicht vorrangig auf diese Frage abgestellt hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 225 § 324 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I