LSG Chemnitz, vom 12.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 111/98
SG Leipzig, vom 16.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 148/98
Darlegung der Grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 10.09.2001 - Aktenzeichen B 2 U 107/01 B
DRsp Nr. 2002/1611
Darlegung der Grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Von einem rechtskundig vertretenen Beteiligten, einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein für verpflichtet hält, eine vom Versicherten erhaltene Unfallmeldung an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiterzuleiten, kann in zumutbarer Weise erwartet werden, daß er in der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf die naheliegende Frage einer analogen Anwendung des § 16 Abs. 2 S. 2 SGB I eingeht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]