Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 18 KN 25/02 - 19.07.2005,
SG Gelsenkirchen, vom 30.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 KN 171/99
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 02.08.2006 - Aktenzeichen B 8 KN 31/05 B
DRsp Nr. 2006/29870
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Verweisung des Klägers darauf, dass die Tätigkeit eines Zigarettenautomatenauffüllers noch nicht Gegenstand von Entscheidungen des BVerfG und auch des BSG gewesen sei, enthebt ihn nicht der Pflicht näher darzulegen, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage auch anhand anderer zu Art. 4 Abs. 1GG ergangenen Entscheidungen zu beantworten sei. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]