1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 14. Oktober 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten; die Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) gesundheitliche Folge des anerkannten Wegeunfalles der Klägerin vom 14. August 2010 ist.
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