LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 17.03.2021
L 5 U 13/17
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Rostock, vom 14.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 12/14

Chronisch obstruktive Lungenkrankheit als gesundheitliche Folge eines anerkannten Wegeunfalles (vorliegend verneint)Nachweis einer länger andauernden Unfallfolge im Wege des VollbeweisesCOPD aufgrund langjährigen Rauchens

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen L 5 U 13/17

DRsp Nr. 2022/11994

Chronisch obstruktive Lungenkrankheit als gesundheitliche Folge eines anerkannten Wegeunfalles (vorliegend verneint) Nachweis einer länger andauernden Unfallfolge im Wege des Vollbeweises COPD aufgrund langjährigen Rauchens

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 14. Oktober 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten; die Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) gesundheitliche Folge des anerkannten Wegeunfalles der Klägerin vom 14. August 2010 ist.