Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.02.2015-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, den Kläger am Einstellungsverfahren für den Schuldienst teilnehmen zu lassen sowie über Schadenersatzansprüche.
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